GR-GMBH-Verhaltenskodex

 


Soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit

1. Einleitung/Präambel

Die Gantzkow Rohstoff GmbH bekennt sich zu einer sozial verantwortungsvollen und auf Nachhaltigkeit
ausgerichteten Unternehmensführung. Wir haben die Erwartung, dass sich unsere Geschäftspartner in gleicher
Weise verhalten. Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, diese Grundsätze zu leben.
Unser Verhalten basiert auf der Einhaltung nationaler Gesetze und Vorschriften, internationalen
Übereinkommen, wie dem UN-Zivilpakt, dem UN-Sozialpakt sowie den Leitlinien über Kinderrechte und
unternehmerisches Handeln der UNICEF. Wir achten die Zehn Prinzipen des UN Global Compact.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern diese, aus den oben genannten Vorschriften und Übereinkommen
resultierenden Grundsätze und Anforderungen, ebenso zu leben und wiederum die eigenen Geschäftspartner
zur Einhaltung der aufgeführten Standards und Regelungen aufzufordern.
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können für uns in letzter Konsequenz Grund und Anlass sein, eine
Geschäftsbeziehung zu beenden.

 

2. Anforderungen an unsere Geschäftspartner

2.1. Soziale Verantwortung

• Ausschluss von Zwangsarbeit

Niemand darf gegen seinen Willen beschäftigt oder zur Arbeit gezwungen werden. Psychische Härte, sexuelle
Belästigung und Erniedrigungen sind inakzeptabel und dürfen zu keiner Zeit stattfinden.

• Verbot von Kinderarbeit

Unsere Geschäftspartner sind aufgefordert gemäß ILO-Konventionen nur Personen einzustellen, die in jedem
Fall nicht unter 15 Jahre alt sind.

• Angemessene Entlohnung

Das Entgelt für reguläre Arbeit muss angemessen sein und mindestens dem nationalen gesetzlichen
Mindestlohn entsprechen. Den Arbeitnehmern sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren.
Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig.

• Faire Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind
nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden.

• Vereinigungsfreiheit

Die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten ist – soweit rechtlich zulässig – anzuerkennen. Mitglieder in
Arbeitnehmerorganisationen sind weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.

• Diskriminierungsverbot

Die Ungleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für
Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe,
Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft
oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes
Einzelnen sind jederzeit zu respektieren.

• Gesundheitsschutz; Sicherheit am Arbeitsplatz

Als Arbeitgeber sind Sie für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld verantwortlich. Aufbau und Anwendung
angemessener Arbeitssicherheitssysteme dienen dabei als notwendige Vorsorgemaßnahme gegen Unfälle und
Gesundheitsschäden. Die Beschäftigten werden regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und
Sicherheitsnormen sowie Maßnahmen informiert und geschult.

 

2.2. Ökologische Verantwortung

• Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser

Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder
Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sollten
Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren.

• Umgang mit Luftemission

Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Abgasreinigungssysteme
sind kontinuierlich zu überwachen und bei Bedarf zu behandeln.
Jeder ist angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um jegliche Emissionen zu minimieren.

• Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen

Abfälle sind zu reduzieren, zu recyceln und verantwortungsvoll zu entsorgen. Die Verbote der Ausfuhr
gefährlicher Abfälle im Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 in der aktuellen Fassung sind zu beachten.
Chemikalien oder andere Materialien, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen, sind so zu handhaben, dass
beim Umgang mit diesen Stoffen die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist.

• Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen reduzieren

Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen während der Produktion und die Erzeugung von Abfall jeder Art,
einschließlich Wasser und Energie, sind zu reduzieren bzw. zu vermeiden.

• Umgang mit Energieverbrauch/-effizienz

Der Energieverbrauch ist zu überwachen und zu dokumentieren. Es sind wirtschaftliche Lösungen zu finden, um
die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren.

 

2.3. Ethisches Geschäftsverhalten

• Fairer Wettbewerb

Die geltenden Kartellgesetze sind anzuwenden, welche im Umgang mit Wettbewerbern insbesondere
Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, verbieten.

• Vertraulichkeit/Datenschutz

Bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen,
sind die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften jederzeit zu
beachten.

• Geistiges Eigentum 

Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen,
dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind.

• Integrität/Bestechung, Vorteilnahme

Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen. Hinsichtlich Bestechung,
Korruption, Erpressung und Unterschlagung ist eine Null- Toleranz-Politik zu verfolgen.

August 2024

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